AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das BA online Geschäft
I. Geltungsbereich
1.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
4.
Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
3.
Für den Verkauf von gebrauchten Fahrrädern gelten besondere Bedingungen welche im Absatz VII geregelt sind.
II. Angebot und Vertragsschluss
1.
Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2.
Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1.
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
2.
Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug zu bezahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
3.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.
Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
V. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
1.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4.
Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5.
Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.
Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2.
Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VII. Besondere Regelung des Verkaufs gebrauchter Fahrräder „NEB Bike“
1.
Die angebotenen NEB-Bikes befinden sich im Eigentum der Albis Direct Leasing GmbH. Durch die Zahlung des Kaufpreises wird das Eigentum zum nächsten Quartalsende aus dem zwischen Albis Leasing und NEB bestehenden Leasingvertrag abgelöst. Bis zum endgültigen Eigentumsübergang kann die NEB Betriebsgesellschaft mbH die Bikes per Nutzungsvereinbarung inklusive bestehender Versicherung überlassen.
Sobald Albis Leasing die Ablösung des Bikes bestätigt, erfolgt eine schriftliche Mitteilung durch die NEB und die Nutzungsvereinbarung endet, der Kauf ist wirksam.
Für die vollständige Abwicklung des oben beschriebenen Vorgangs werden die Käuferdaten von BA an die NEB BG weitergegeben und dort erst nach Abschluss des Vorgangs gelöscht.
2.
Bei den von uns angebotenen „NEB-Bikes“ handelt es sich um gebrauchte Produkte aus mind. zweiter Hand.
Gebrauchte Ware kann Gebrauchsspuren, von dem vorherigen Gebrauch herrührende Verschmutzungen, geringfügige, den normalen Gebrauch nicht oder nur geringfügig einschränkende Mängel, Defekte oder Funktionseinschränkungen und ähnliche für gebrauchte Ware typische Einschränkungen aufweisen.
VIII. Gewährleistung und Gewährleistungsfristen
1.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich. Bitte beachten Sie, dass die Ware inklusive der originalen Zubehörteile retourniert werden muss. Fehlen diese Zubehörteile, wird ein möglicher Rückzahlungsbetrag entsprechend gemindert.
Es gelten die gesetzlich angeordneten Gewährleistungsregeln und Verjährungsfristen, mit nachfolgenden Einschränkungen:
a. Sie sind Verbraucher
Wenn Sie einen Kauf zu einem Zweck tätigen, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), gilt für gebrauchte Ware eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Ware; ausgenommen von dieser Verkürzung der Gewährleistungsfrist sind die Fälle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, arglistig verschwiegene Mängel sowie Ansprüche aus Garantien, die sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen richten.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Sie haben schon bei Gefahrenübergang vorliegenden Mängeln ein Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung nach unserer Wahl) und, bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung, ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz; Schadensersatz erfolgt unter den nachfolgenden Einschränkungen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind altersgerechter Verschleiß und Abnutzungsfolgen nicht als Mängel zu bewerten. Ebenso sind Akkus von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.
b. Sie sind Unternehmer
Wenn Sie den Kauf einer gebrauchten Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigen (Unternehmer), ist die Gewährleistung ausgeschlossen; ausgenommen von dieser Verkürzung der Gewährleistungsfrist bzw. diesem Ausschluss der Gewährleistung sind die Fälle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, arglistig verschwiegene Mängel sowie Ansprüche aus Garantie, die sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen richten.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den Einschränkungen, dass die Art und Weise der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung) durch uns bestimmt wird und das Schadensersatz unter den nachfolgenden Einschränkungen. Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.
2.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadensersatzansprüche) gegen uns auf den vertragstypischen und typischerweise vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss etwaigen entgangenen Gewinns beschränkt.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
IX. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist Berlin.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
